Die Kleinbetragsregelung
In § 14 UStG findet sich der Katalog der Pflichtangaben, die auf jeder Rechnung anzugeben sind, die ein Unternehmer für erbrachte Lieferungen oder Leistungen erstellt. Im Einzelnen sind dies:
In § 14 UStG findet sich der Katalog der Pflichtangaben, die auf jeder Rechnung anzugeben sind, die ein Unternehmer für erbrachte Lieferungen oder Leistungen erstellt. Im Einzelnen sind dies:
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen