Jahresabschluss

Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

Warenwirtschaftssystem und Buchhaltung

Warenwirtschaftssysteme (WWS) sind aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Dabei handelt es sich um eine Software, die Waren- und Dienstleistungsströme erfasst und auswertet. Das bedeutet, in dem Programm werden Artikel, Kunden, Lieferanten und auch Vertreter verwaltet werden. Sowohl die Artikelbestellung, die Auftragsverwaltung und auch die Verkaufsabwicklung einschließlich der Rechnungserstellung sind Teil eines WWS.

Offenlegungspflichten und die dazugehörigen Größenmerkmale

Ein Unternehmen ist keine isolierte Institution auf dem Markt, sondern ist mit zahlreichen anderen Firmen vernetzt und geschäftlich verbunden. Gemeint sind damit z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, Teilhaber oder Andere, die Kapital oder Vertrauen in einen Betrieb setzen. Alle diese Firmen und Institutionen haben ein berechtigtes Interesse daran, über das jeweilige Unternehmen informiert zu sein, so können Risiken besser abgeschätzt und Fehlentscheidungen verhindert werden.

Reisekosten – Übernachtung

Verpflegungsmehraufwendungen – Was muss beachtet werden, wenn zum Beispiel Übernachtung im Hotel mit Frühstück gestellt wird u.ä.. Wenn ein Unternehmer oder ein Arbeitnehmer auswärts tätig ist – egal ob es sich um eine Dienstreise oder um eine auswärtige Tätigkeit handelt, können die Kosten, die daraus entstehen, bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei erstattet werden. Man spricht in diesen Zusammenhang von Reisekosten. Unter die Reisekosten fallen die sogenannten Verpflegungsmehraufwendungen, die Übernachtungskosten und die sonstige Kosten.

Soll- und Istbesteuerung – darauf sollten Sie achten

Für die Führung eines Unternehmens ist es wichtig die Unterschiede zwischen der sogenannten Soll- und Istbesteuerung zu kennen. Man spricht auf von einer Besteuerung nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, wann Erlöse oder Aufwendungen steuerrelevant erfasst werden Bei der Istbesteuerung kann davon ausgegangen werden, dass die steuerliche Belastung verschoben wird und somit ein Liquiditätsvorteil entsteht.

Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben für Selbständige

Die Kinderbetreuung stellt bei Arbeitnehmern und Selbständige gleichermaßen ein wichtiges Thema dar. Eine gute Kinderbetreuung kostet viel Geld, egal ob es sich um eine Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter oder eine andere Betreuungsform handelt. Der Gesetzgeber hat sich mit Wirkung 2012 zu einer Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entschieden. Die bis dahin geltenden Regelungen waren an verschiedene Punkte – z.B. Alter des Kinder, Berufstätigkeit der Eltern – gekoppelt, und an unterschiedlichen Stellen zu berücksichtigen – als Sonderausgaben, als Betriebs- bzw.

Gelangensbestätigung – auf diese Fallstricke sollten Sie achten

Innergemeinschaftliche Lieferungen nehmen im Umsatzsteuerrecht eine besondere Stellung ein. Häufig wird die steuerfreie Lieferung von Waren an Kunden ins europäische Ausland gleichgesetzt mit Lieferungen in Drittländer. Das ist allerdings ganz und gar nicht so. Vielmehr sind Lieferungen ins europäische Ausland zwar unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, gleichzeitig unterliegt jedoch der Erwerb der Umsatzsteuerpflicht. Was steckt nun genau hinter dieser etwas komplizierten Konstellation und auf was ist zu achten?

Registrierkassen – was ist zu beachten?

Gerade der Einzelhandel, aber auch viele andere Unternehmen, die einen Teil ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Bareinnahmen abwickeln, können sich die tägliche Arbeit ohne Registrierkassen oder andere PC-gestützte Systeme nicht mehr vorstellen. Nicht nur, dass sich dadurch die Kontrolle der Warenbewegungen und Einnahmen einfach feststellen lassen, auch Auswertungen hinsichtlich des Verkaufspersonals, der Waren und Warengruppen, oder andere statistische Listen und Zahlen, können damit leicht erstellt werden. Allerdings unterliegt ein Unternehmen immer der Kontrolle der Finanzbehörden.

Eigenverbrauch, unentgeltliche Sachentnahmen, aktuelle Pauschbeträge – darauf müssen Sie achten

Im §4 Abs. 4 EStG heißt es: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Insbesondere §12 Nr. 1 EStG legt fest, dass „… die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge …“ nicht steuerlich abgezogen werden dürfen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen