Die ersten Hürden der Existenzgründung sind bereits genommen, das zarte Pflänzchen „Firma“ wächst und schon kommen die nächsten Fragen und Probleme. Wenn die Aufträge von einem Ein-Mann-Betrieb nicht mehr bewältigt werden können, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Personal eingestellt werden soll. Wie man gutes Personal findet und was bei der Einstellung beachtet werden muss – dies sind umfangreiche Themen und können daher an dieser Stelle nur kurz angeschnitten werden.
Personal – ja oder nein
Grundsätzlich muss natürlich geprüft werden, in welchem Umfang dauerhaft Personal benötigt wird. Sollen nur vereinzelte Hochphasen überbrückt werden, sollte auf flexible Aushilfen zurückgegriffen werden. Je nach Anspruch der Tätigkeit, können das Rentner, Studenten, Hausfrauen oder natürlich auch andere Arbeitnehmer sein, die sich zusätzlich Geld verdienen wollen. Wichtig dabei ist immer zu klären, ob die notwendige Flexibilität vorhanden ist, bzw. ob das Unternehmen mit Flexibilität auf die Aushilfskräfte eingehen kann. Nur wenn beide Seiten das Gefühl haben, dass es passt, wird daraus auch eine Zusammenarbeit die nicht nur ein paar Wochen anhält.
Wird nicht nur für Spitzenzeiten zusätzliches Personal benötigt sondern regelmäßig, ist ebenfalls der Umfang zu klären. Der Arbeitgeber sollte sich bewusst sein, dass er eine Verantwortung dem Arbeitnehmer gegenüber übernimmt. Ein einmal eingestellter Mitarbeiter nach wenigen Wochen zu entlassen, da der Arbeitsumfang doch nicht so groß ist wie gedacht, zeugt von wenig Weitsicht. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist es umso wichtiger, alle Kriterien im Vorfeld möglichst genau zu prüfen – passt das Arbeitnehmerprofil und nicht zuletzt auch die persönliche Sympathie.
Wie findet man den passenden Mitarbeiter
Nicht jeder Bewerber passt zu jedem Arbeitsplatz. Die Aufgabe den passenden Mitarbeiter zu finden, ist oft eine große Herausforderung. Der Arbeitgeber sollte daher ganz klar formulieren, welchen Mitarbeiter er sucht:
- Ist eine Ausbildung notwendig – ja oder nein – und falls ja, welche?
- Ist Berufserfahrung unbedingt notwendig oder kann diese auch im Betrieb angeeignet werden?
- Welche Arbeitsbedingungen herrschen vor – Schichtarbeit, Nachtarbeit, reguläre oder unregelmäßige Arbeitszeiten, ist Überstundenbereitschaft notwendig usw.?
- Sind besondere Fähigkeiten notwendig, wie etwa bestimmte Führerscheinklassen, Sprachen, PC-Kenntnisse etc.?
Diese und ähnliche Fragen sollten klar und ehrlich beantwortet werden. Dabei soll jedoch das Maß nicht zu weit nach oben geschraubt werden. Mitarbeiter, die ständig unterfordert werden, sind ebenso wenig glücklich und dauerhaft im Unternehmen, wie solche Mitarbeiter, die täglich mit Überforderung zu kämpfen haben.
Bereits bei einer Stellenanzeige muss daher deutlich beschrieben werden, welche Fähigkeiten zwingend notwendig sind und welche nicht. Außerdem sollte der Unternehmer Wert darauf legen, möglichst viele Arbeitssuchende anzusprechen. Das kann zum einen über eine Anzeige in der Tageszeitung, über ein Stellengesuch beim Arbeitsamt und nicht zu vergessen über die zahlreichen Jobportale im Internet erfolgen. Sind Sie z.B. auf der Suche nach einem(r) Buchhalter(in) bieten sich die Seiten stellenmarkt.de (http://www.stellenmarkt.de/stellenangebote/gehaltsbuchhalter) oder jobboerse.arbeitsagentur.de (http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s1&d_6827794_p=1) an, um nur zwei von vielen zu nennen. Auf diesen Seiten kann man als Arbeitgeber nicht nur inserieren, sondern auch selbst aktiv unter den registrieren Teilnehmern suchen.
Neues Personal – was ist zu beachten
Als Arbeitgeber übernimmt man für sein Personal viel Verantwortung. Insbesondere im Versicherungsbereich hat der Unternehmer daher einige Meldungen durchzuführen:
– Beantragung einer Betriebsnummer
Die Vergabe übernimmt eine eigene Stelle des Arbeitsamtes. Der Antrag kann telefonisch, per Mail oder mittels eines Formulars erfolgen. Alle notwendigen Daten findet man im Internet.
– Meldung der Firma bei der Berufsgenossenschaft
Jeder Unternehmer muss Beiträge für seine Mitarbeiter an die gesetzliche Berufsgenossenschaft abführen. Welche BG für den einzelnen zuständig ist, hängt von der Branche ab. Im Zweifel kann über das Internet, die IHK oder die HWK Auskunft eingeholt werden. Die Anmeldung bei der BG muss der Unternehmer von sich aus unverzüglich vornehmen.
– Anmeldung des Mitarbeiters
Bei Beschäftigungsbeginn muss der Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. Bestimmte Branchen müssen Ihre Mitarbeiter bereits am ersten Beschäftigungstag melden, die meisten Branchen haben dafür allerdings länger Zeit.
– Vor der Einstellung eventuelle Fördermöglichkeiten prüfen
Bei manchem Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit, staatliche Förderungen zu erhalten, etwa vom Arbeitsamt, vom Integrationsamt etc. Alle Förderanträge müssen immer vor der Einstellung erfolgen – also unbedingt frühzeitig informieren
– Arbeitsvertrag
Es ist zwar nicht zwingend notwendig einen Arbeitsvertrag zu erstellen, da das Dienstverhältnis nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag vorschreibt. Es ist allerdings zu empfehlen.
Diese Punkt sind nur die wichtigsten Ansatzpunkte. Da die Personalabrechnung mit den Jahren immer komplexer und komplizierter geworden ist, solle man sich bereits bei der Einstellung des Mitarbeiters überlegen, ob man über die notwendigen Kenntnisse für die Abrechnung verfügt oder sich einen kompetenten Partner sucht, der die Personalabrechnung vornehmen wird.
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