Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...
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Mit jedem neuen Jahr kommen neue Herausforderungen durch verschiedene Gesetzesänderungen auf die Buchhaltung zu. So müssen 2015 einige Neuregelungen bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden. Neben neuen Beitragssätzen bei Pflege-, Renten- und Krankenversicherung, ändern sich Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Was sollten Sie wissen, damit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter alles seine Richtigkeit hat?
Die ersten Hürden der Existenzgründung sind bereits genommen, das zarte Pflänzchen „Firma“ wächst und schon kommen die nächsten Fragen und Probleme. Wenn die Aufträge von einem Ein-Mann-Betrieb nicht mehr bewältigt werden können, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Personal eingestellt werden soll. Wie man gutes Personal findet und was bei der Einstellung beachtet werden muss – dies sind umfangreiche Themen und können daher an dieser Stelle nur kurz angeschnitten werden.
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 ins Leben gerufen. Damit sollten Personen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, die Möglichkeit einer sozialen Absicherung gegeben werden. Gerade diese Branchen sind häufig gekennzeichnet von selbstständiger Tätigkeit, von unregelmäßigem und oft auch geringem Einkommen, was zur Folge hat, dass wenig oder kaum Vorsorge für Krankheit oder Alter aufgebracht werden kann. Letztendlich sollte einem Abstieg in die Sozialhilfe durch Krankheit oder der Altersarmut entgegengewirkt werden.
Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.
Die Ausstellung der Rechnung ist gewissen gesetzlichen Vorschriften unterlegen. Doch wer denkt, das einmal entworfene Rechnungsformular würde die nächsten Jahrzehnte überdauern, hat sich geirrt. In den letzten Jahren wurden die Pflichtangaben auf den Belegen immer mehr erweitert. Zuletzt gab es Mitte diesen Jahres einige Veränderungen im §14a UStG, die künftig zu beachten sind.
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen