Juli 2012

So berechnen Sie die Ausgleichsabgabe richtig

Schwerbehinderte Personen benötigen einen besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Gerade Arbeitgeber stehen hier in der Verpflichtung. Um dieser Verpflichtung Ausdruck zu verleihen, wurde im §71 SGB IX eine Quotenregelung aufgenommen. Demzufolge sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern verpflichtet, mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Tipps zur Berechnung der Reisekosten

Mit dem Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ wurden vor einigen Jahren die verschiedenen Dienstreisen, Fahrtätigkeiten und Mehraufwendungen für die Einsatzwechseltätigkeit zusammengefasst. Die Erstattung von tatsächlich angefallenen Kosten oder von Pauschalbeträgen ist nun bei allen betrieblich veranlassten Reisen gleich zu behandeln.

Achtung Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge jeder Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer alleine trägt. Es besteht keine Wahlmöglichkeit, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Arbeitgeber die Versicherung abschließt. Diese absolut wettbewerbslose Versicherungsvariante hat schon oft für Unmut und Diskussion gesorgt.

Ferienjobber – die gesetzlichen Vorschriften

Die Ferienzeit nutzen viele Schüler, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und erste Erfahrungen im Geldverdienen zu sammeln. Eine wichtige Sache für Jugendliche. Nicht immer sind Ferienjobber für den Arbeitgeber von tatsächlichem betrieblichem Nutzen – trotzdem sollte man sich dieser Verantwortung Jugendlicher gegenüber öffnen und vielleicht dem einen oder anderen eine Chance geben.

Worauf bei der Besteuerung von Übernachtungsleistungen zu achten ist.

Seit fast 3 Jahren streiten sich nun Steuerzahler und Finanzgerichte über die zum 01.01.2010 erlassenen Änderungen bezüglich der Besteuerung von kurzfristigen Übernachtungsleistungen und den damit verbundenen Leistungen, wie Mahlzeiten, Tagungsräumen oder der Nutzung von Kommunikationsnetzen. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Reisekosten ins Ausland

Reisekosten ins Ausland können, ebenso wie die Kosten für die Reisen im Inland, nur zu bestimmten Bedingungen und bis zu einer maximalen Höhe dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden. Bis vor einigen Jahren war es möglich, insbesondere bei Auslandsreisen, die tatsächlich angefallenen Kosten für die Verpflegung zu erstatten. Dies ist nun nicht mehr der Fall.

Was Sie bei der Lieferung von Speisen beachten müssen

Im letzten Jahr (2011) gingen immer wieder Klagen bei den Finanzgerichten ein, welche durch Revisionen bis zu den höchsten Bundesgerichten oder sogar bis zum EuGH durchgedrungen sind. Das Streitthema war sehr oft die Bestimmung des Umsatzsteuersatzes bei der Lieferung von Speisen und Getränken.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen