April 2012

Software für die Buchhaltung

Der Gesetzgeber und auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung stellen in der heutigen Zeit an die ordentliche Buchführung eine Reihe von Anforderungen. Je nach Unternehmensgröße sind dabei die einfache Buchführung und die Einnahmen Überschussrechnung das Mittel der Wahl oder eine komplexere Buchhaltung mit doppelter Buchführung und Bilanzierung.

Hilfe bei der Organisation und Durchführung der ordentlichen Buchhaltung – unabhängig von der Unternehmensgröße – bietet ein modernes Buchhaltungsprogramm, das auch viele Rationalisierungen bei der Buchführung und dem Controlling bietet.

Sachbezugswerte Verpflegung und Unterkunft mit Angabe für 2012

Sachbezüge sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer nicht in Form von Geld von seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis erhält. Laut §8 Abs. 1 EStG sind auch diese Leistungen als Einnahme zu rechnen. Demzufolge sind sowohl Lohnsteuer als auch SV-Beiträge abzuführen. Die Frage ist allerdings immer, wie hoch der Wert dieser Leistungen ist, damit die entsprechenden Abzüge vorgenommen werden können.

Behandlung von Minijobs bei Doppelbeschäftigung

Bei den sogenannten Minijobs darf der Verdienst des Arbeitnehmer 400 € im Monat nicht überschreiten. Zu beachten ist allerdings, dass auch Arbeitsentgelte von anderen Arbeitgebern in diese Grenze mit eingerechnet werden müssen. Wird die Summe überschritten, werden beide Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig.Verschiedene Konstellationen sind dabei möglich:

Was ist Lohnsteuer, was ist Einkommensteuer?

 

„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“. Mit diesem Satz verpflichtet §1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes jeden, auf sein Einkommen Steuern zu bezahlen. Die Einkommensteuer umfasst die verschiedensten Einkommensarten, darunter zum Beispiel Einkommen aus einen Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen, oder auch aus nichtselbständiger Arbeit – was soviel heißt wie Einkommen aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen