Kosten der Existenzgründung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Bei den Kosten, die bei einem zukünftigen Existenzgründer vor der offiziellen Eröffnung seines Unternehmens beziehungsweise vor Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit anfallen, handelt es sich oft im steuerlichen Sinne um vorweggenommene Betriebsausgaben. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn und auch die auf sie entfallende Umsatzsteuer ist in vollem Umfange absetzbar.