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Neues bei den Sozialversicherungen: das müssen Sie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wissen

Mit jedem neuen Jahr kommen neue Herausforderungen durch verschiedene Gesetzesänderungen auf die Buchhaltung zu. So müssen 2015 einige Neuregelungen bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden. Neben neuen Beitragssätzen bei Pflege-, Renten- und Krankenversicherung, ändern sich Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Was sollten Sie wissen, damit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter alles seine Richtigkeit hat?

Existenzgründung – was bei den ersten Mitarbeitern beachtet werden muss!

Die ersten Hürden der Existenzgründung sind bereits genommen, das zarte Pflänzchen „Firma“ wächst und schon kommen die nächsten Fragen und Probleme. Wenn die Aufträge von einem Ein-Mann-Betrieb nicht mehr bewältigt werden können, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Personal eingestellt werden soll. Wie man gutes Personal findet und was bei der Einstellung beachtet werden muss – dies sind umfangreiche Themen und können daher an dieser Stelle nur kurz angeschnitten werden.

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 ins Leben gerufen. Damit sollten Personen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, die Möglichkeit einer sozialen Absicherung gegeben werden. Gerade diese Branchen sind häufig gekennzeichnet von selbstständiger Tätigkeit, von unregelmäßigem und oft auch geringem Einkommen, was zur Folge hat, dass wenig oder kaum Vorsorge für Krankheit oder Alter aufgebracht werden kann. Letztendlich sollte einem Abstieg in die Sozialhilfe durch Krankheit oder der Altersarmut entgegengewirkt werden.

Registrierkassen – was sie alles können müssen

Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.

Neue Vorschriften bei der Rechnungsstellung

Die Ausstellung der Rechnung ist gewissen gesetzlichen Vorschriften unterlegen. Doch wer denkt, das einmal entworfene Rechnungsformular würde die nächsten Jahrzehnte überdauern, hat sich geirrt. In den letzten Jahren wurden die Pflichtangaben auf den Belegen immer mehr erweitert. Zuletzt gab es Mitte diesen Jahres einige Veränderungen im §14a UStG, die künftig zu beachten sind.

Minijobber und Midijobber – wichtiges zum Jahreswechsel

Midijobber – damit sind Arbeitnehmer gemeint, deren Verdienst zwischen 450 und 850 € liegt. Bei der Abrechnung findet die Gleitzonenregelung Anwendung, was gerade bei Betriebsprüfungen gerne genauer unter die Lupe genommen wird. Wie bei den Minijobbern auch, sollte daher zum Jahresende genau geprüft werden, ob der Mitarbeiter im vergangen Jahr richtig eingestuft wurde, oder ob eventuell im Folgejahr eine Veränderung bei der Abrechnung notwendig ist.

Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

Banken und Unternehmen – nicht immer sind es Freunde

Unternehmer arbeiten in der Regel wesentlich intensiver mit Banken zusammen als private Personen. Das liegt zum einen daran, dass Unternehmen einen wesentlichen höheren Geldfluss – also Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Schecks etc. – abzuwickeln haben als Angestellte, und zum anderen an einem entsprechenden Darlehnsvolumen, das eventuelle Investitionen abdeckt.

Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013

Zum 01.07.2013 hat Bundesministerium für Justiz (BMJ) die neuen Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Die entsprechende Tabelle kann sich jeder kostenlos vom BMJ-Portal (PDF) downloaden. Die Tabelle weist – wie bereits aus den Vorgängerversionen bekannt – in 10 €-Schritten den pfändbaren Betrag bei den jeweils anrechenbaren unterhaltspflichtigen Personen aus.

Lohnbuchhaltung für Unternehmen

Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Lohn oder Gehalt abrechnen: Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Außerdem meldet sie neue Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, der Unfallversicherung und der Lohnsteuer an, pflegt die Stammdaten der Mitarbeiter, führt die Jahreslohnkonten und erstellt die Dateien, mit deren Hilfe der Zahlungsverkehr sicher über Disketten mit dem jeweiligen Geldinstitut geführt wird und erstellt die dafür notwendigen Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen