Januar 2014

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 ins Leben gerufen. Damit sollten Personen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, die Möglichkeit einer sozialen Absicherung gegeben werden. Gerade diese Branchen sind häufig gekennzeichnet von selbstständiger Tätigkeit, von unregelmäßigem und oft auch geringem Einkommen, was zur Folge hat, dass wenig oder kaum Vorsorge für Krankheit oder Alter aufgebracht werden kann. Letztendlich sollte einem Abstieg in die Sozialhilfe durch Krankheit oder der Altersarmut entgegengewirkt werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen