Neuerungen, Änderungen im Bereich Lohnsteuer ab 2011
Wie jedes Jahr, sind auch ab dem 1. Januar 2011 einige neue Vorschriften im Bereich der Lohnsteuer zu beachten, die wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden kurz dargestellt:
Wie jedes Jahr, sind auch ab dem 1. Januar 2011 einige neue Vorschriften im Bereich der Lohnsteuer zu beachten, die wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden kurz dargestellt:
Seit dem 1. Januar 2010 hat der Gesetzgeber die Wahlmöglichkeit zwischen drei verschiedenen Verfahren zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern geschaffen.
Spätestens bei Aufstellung des Jahresabschlusses, nach dem Ende des Geschäftsjahres, muss man sich mit dem Thema Rückstellungen auseinandersetzen: Zum einen ist zu prüfen, ob die im Vorjahr in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen zu verbrauchen, aufzulösen, betragsmäßig anzupassen oder in unveränderter Höhe fortzuführen sind. Zum anderen ist zu untersuchen, ob sich im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Sachverhalte ergeben haben, die die Bildung von Rückstellungen erforderlich machen.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 2010 wurde die über Jahre andauernde Unsicherheit beendet, ob und in welcher Höhe das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar ist. Der Gesetzgeber hat diese Vorgabe des obersten Gerichtes bereits dementsprechend in einer neuen gesetzlichen Regelung umgesetzt.
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen