Eigenbeleg – als Betriebsausgabe anerkannt?
In der Buchhaltung gilt das ungeschriebene Gesetz „keine Buchung ohne Beleg“. Was einfach und selbstverständlich klingt, ist manchmal ein Problem, da kein Beleg vorhanden ist. In dieser Situation hilft ein sogenannter Eigenbeleg. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass eine Betriebsausgabe durch einen externen Beleg nachgewiesen werden muss, vielmehr besteht durch das Fehlen eines Beleges die Nachweispflicht, dass tatsächlich eine Ausgabe entstanden ist. Die Finanzbehörden werden daher Eigenbelege nur als Notlösung und nicht für jede Ausgabe anerkennen.