e-bilanz

Die neue E-Bilanz bringt nicht nur Nachteile mit sich

Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Unternehmen müssen sich mit dem Thema E-Bilanz umgehend vertraut machen. Bereits für die Geschäftsjahre ab 2013 gilt, Finanzämter dürfen keine Bilanzen in Papierform mehr annehmen. Ab 2012 können Unternehmen bereits freiwillig die E-Bilanz in ihre Berichtspflicht mit einbinden. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)

Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2012 – E-Bilanz und EüR ab 2012

Herr Fuchs und Frau Elster spielen nicht nur beim Sandmännchen eine große Rolle, auch im Steuerrecht begegnet man diesen beiden Tieren immer häufiger. Die Füchse sorgen mit guter Beratung in Steuersachen dafür, dass so wenig wie möglich beim Finanzamt hängen bleibt. Die Elster wiederum überbringt die Botschaften zum Finanzamt.

Die E-Bilanz

Spätestens durch das BMF Schreiben vom 28. September 2011 mit dem Titel „Elektronische Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie“ ist die Einführung der sogenannten E-Bilanz nun endgültig beschlossene Sache. Dies hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Bilanzen aufstellen, und zwar unabhängig von deren Größe oder Rechtsform.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen