ELSTAM – der Countdown läuft
Nach jahrelangem Gezerre wurde nun im Januar 2013 mit der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitnehmer begonnen. Der Gesetzgeber hat allerdings den Arbeitgebern freigestellt, wann sie erstmals mit den elektronisch übermittelten Daten arbeiten. Allerdings muss mindestens ein Monat – also der Dezember 2013 – mit den ELSTAM gearbeitet werden. Darüber hinaus gibt es keine Schonfrist mehr!