2013

Änderungen 2013 – auf dies müssen Sie achten

Nachdem sich die Gesetzgeber Ende 2012 nicht auf die Einzelheiten des seit langem geplanten Jahressteuergesetzes einigen konnten, stehen viele – mehr oder weniger wichtige – Änderungen immer noch offen. Es bleibt wohl abzuwarten, wann und ob hier Einigung zu verschiedenen Punkten erreicht wird.

Obwohl diese große „Welle“ erst einmal verebbt ist, wurden dennoch zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die sich steuerlich für den Einen oder Anderen auswirken.

Neuerung in der Lohnbuchhaltung ab 2013

Wie jedes Jahr, wurden auch für 2013 wieder einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veränderungen beschlossen. Der Gesetzgeber hat sich zwar bei einigen Themen Ende des Jahres 2012 nicht mehr fristgerecht entscheiden können, einiges wurde jedoch mittlerweile aufgeholt. Die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Lohnbuchhaltung sollen hier zusammengefasst werden.

Einführung des ELSTAM-Verfahren ab Januar 2013 – Was muss der AG und seine AN beachten?

ELStAM – dieses Wort verfolgt uns in der Lohnbuchhaltung seit einigen Jahren. Die Einführung des Verfahrens, die Steuerklassen und andere Steuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abrufen zu können, wurde immer wieder angekündigt und dann relativ kurzfristig wieder verschoben. Man hatte die ganze Zeit den Eindruck, als ob das Ganze relativ unausgereift und wenig durchdacht war – anscheinend zu Recht.

Nun wurde das Verfahren ein Jahr von verschiedenen Arbeitgebern und Softwareherstellern getestet, so dass wohl die schlimmsten Anfangsschwierigkeiten gelöst werden konnten.

Die neue E-Bilanz bringt nicht nur Nachteile mit sich

Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Unternehmen müssen sich mit dem Thema E-Bilanz umgehend vertraut machen. Bereits für die Geschäftsjahre ab 2013 gilt, Finanzämter dürfen keine Bilanzen in Papierform mehr annehmen. Ab 2012 können Unternehmen bereits freiwillig die E-Bilanz in ihre Berichtspflicht mit einbinden. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)

Geringfügige Beschäftigung ab 2013 (450,00 € und Rentenversicherung)

Wie jedes Jahr, so sind auch zum Jahreswechsel 2013 einige gesetzliche Änderungen verabschiedet worden, die in der Lohnbuchhaltung beachtet werden müssen. Der Minijob war in der Vergangenheit von größeren Veränderungen verschont geblieben, dies ändert sich jedoch nächstes Jahr. Zum 01.01.2013 wird die 400 €-Grenze auf 450 € angehoben und die Wahl der Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit wird geändert.

Die E-Bilanz

Spätestens durch das BMF Schreiben vom 28. September 2011 mit dem Titel „Elektronische Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie“ ist die Einführung der sogenannten E-Bilanz nun endgültig beschlossene Sache. Dies hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Bilanzen aufstellen, und zwar unabhängig von deren Größe oder Rechtsform.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen