Kosten

Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben für Selbständige

Die Kinderbetreuung stellt bei Arbeitnehmern und Selbständige gleichermaßen ein wichtiges Thema dar. Eine gute Kinderbetreuung kostet viel Geld, egal ob es sich um eine Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter oder eine andere Betreuungsform handelt. Der Gesetzgeber hat sich mit Wirkung 2012 zu einer Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entschieden. Die bis dahin geltenden Regelungen waren an verschiedene Punkte – z.B. Alter des Kinder, Berufstätigkeit der Eltern – gekoppelt, und an unterschiedlichen Stellen zu berücksichtigen – als Sonderausgaben, als Betriebs- bzw.

Wie müssen private Telefonkosten im Unternehmen berücksichtigt werden?

Telefonkosten gehören zu den Betriebsausgaben, die auch im privaten Bereich als Kosten anfallen, und daher bei Betriebsprüfungen immer mit einem besonderen Augenmerk geprüft werden. Um unliebsame Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollte man sich unbedingt im Vorfeld überlegen, ob und in welchem Umfang Privatgespräche im Betrieb geführt werden. Natürlich können auch betriebliche Telefongespräche von einem privaten Anschluss als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Fortbildungskosten – so entgehen Sie Fallstricken

Lebenslanges Lernen ist heute in vielen Branchen und Berufen unumgänglich. Das Interesse an ständiger Weiterbildung liegt jedoch nicht nur auf der Seite des Arbeitnehmers, der sich dadurch in der Regel größere Karrierechancen erhofft, sondern auch auf der Seite der Arbeitgeber. Gut ausgebildetes Personal ist eine wichtige Grundlage für die wettbewerbsfähige Unternehmensführung.

Kosten der Existenzgründung als vorweggenommene Betriebsausgaben

Bei den Kosten, die bei einem zukünftigen Existenzgründer vor der offiziellen Eröffnung seines Unternehmens beziehungsweise vor Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit anfallen, handelt es sich oft im steuerlichen Sinne um vorweggenommene Betriebsausgaben. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn und auch die auf sie entfallende Umsatzsteuer ist in vollem Umfange absetzbar.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen