Lohnbuchhaltung

Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

Neuerung in der Lohnbuchhaltung ab 2013

Wie jedes Jahr, wurden auch für 2013 wieder einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veränderungen beschlossen. Der Gesetzgeber hat sich zwar bei einigen Themen Ende des Jahres 2012 nicht mehr fristgerecht entscheiden können, einiges wurde jedoch mittlerweile aufgeholt. Die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Lohnbuchhaltung sollen hier zusammengefasst werden.

Einführung des ELSTAM-Verfahren ab Januar 2013 – Was muss der AG und seine AN beachten?

ELStAM – dieses Wort verfolgt uns in der Lohnbuchhaltung seit einigen Jahren. Die Einführung des Verfahrens, die Steuerklassen und andere Steuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abrufen zu können, wurde immer wieder angekündigt und dann relativ kurzfristig wieder verschoben. Man hatte die ganze Zeit den Eindruck, als ob das Ganze relativ unausgereift und wenig durchdacht war – anscheinend zu Recht.

Nun wurde das Verfahren ein Jahr von verschiedenen Arbeitgebern und Softwareherstellern getestet, so dass wohl die schlimmsten Anfangsschwierigkeiten gelöst werden konnten.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen