elektronisch

Anforderung an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Die Nutzung eines Fahrzeuges gibt regelmäßig Anlass bei Betriebsprüfungen, die angesetzten Betriebsausgaben zu korrigieren, was zu unliebsamen Steuernachzahlungen führt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und wichtig, sich zum Jahresbeginn oder bei der Anschaffung eines Fahrzeuges zu überlegen, wie hoch der betriebliche bzw. der private Nutzungsanteil ist und welche steuerliche Gestaltungsmöglichkeit man nutzen kann und möchte.

Lohnsteuerkarte Azubi – dies müssen Sie wissen

Mit dem Beginn der Ausbildung sind einige Unterlagen beim Arbeitgeber vorzulegen. Dazu gehören die Bankverbindung, die Krankenversicherung bei der der Auszubildende ab sofort selbst versichert sein möchte, die Sozialversicherungsnummer – falls bereits eine vorliegt – und eigentlich die Lohnsteuerkarte. Nun stellen sich viele angehende Auszubildende und auch Unternehmer die Frage, warum Auszubildende weder eine Lohnsteuerkarte noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt bekommen, und wie nun die Besteuerung durchgeführt werden soll.

Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2012 – E-Bilanz und EüR ab 2012

Herr Fuchs und Frau Elster spielen nicht nur beim Sandmännchen eine große Rolle, auch im Steuerrecht begegnet man diesen beiden Tieren immer häufiger. Die Füchse sorgen mit guter Beratung in Steuersachen dafür, dass so wenig wie möglich beim Finanzamt hängen bleibt. Die Elster wiederum überbringt die Botschaften zum Finanzamt.

Vereinfachte Vorschriften für den Versand elektronischer Rechnungen

Unternehmer, die sich dafür entscheiden, Ausgangsrechnungen nicht in Papierform auf dem Postweg zu verschicken, sondern elektronisch, können eine Menge Geld und Zeit sparen. Allerdings waren bislang die Anforderungen recht hoch, die von der Finanzverwaltung an elektronische Rechnungen beziehungsweise deren Versand gestellt wurden. Nur elektronische Rechnungen, die diesen Vorschriften entsprechend verschickt wurden, berechtigten den Empfänger zum Abzug von Vorsteuer. So verzichteten viele Betriebe darauf, ihre Ausgangsrechnungen elektronisch an ihre Kunden zu versenden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen