Anlagenbuchhaltung

Gelangenbestätigung – ein weiterer Stein im Weg des Welthandels

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen in Drittländer sind nach § 4 1. a) und b) von der Umsatzsteuer befreit. Um diese Steuerbefreiung jedoch in Anspruch nehmen zu können, muss vom Lieferer ein Nachweis über die ordnungsgemäße Lieferung erbracht werden. Die Form des Nachweises wurde in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung geregelt und bisher von Details der Lieferung beeinflusst. Dieses Verfahren änderte sich zum 01. Januar 2012. Es wurde eine „Gelangenbestätigung“ nach amtlichen Muster an die entsprechende Stelle gesetzt.

Folgende Tatbestände sind betroffen:

Die lohnsteuerliche Behandlungen von Betriebsveranstaltungen

In den meisten Unternehmen gehören Betriebsfeiern einfach zum guten Ton: Die Weihnachtsfeier, oft auch noch ein zusätzliches Sommerfest und andere betriebliche Veranstaltungen sind eine willkommene Gelegenheit, das gute Miteinander zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft zu fördern. Der festliche Rahmen in einem schönen Restaurant und hervorragendes Essen dienen genauso wie kleine Geschenke der Geschäftsführung dazu, ihren Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Fleiß zu danken.

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

Einzelbewertung statt 0,03 % Regelung bei Dienstwagennutzung

Mit seinem Schreiben vom 1. April 2011 hat der BMF seine geänderte Verwaltungsauffassung bezüglich der Bewertung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen veröffentlicht. Damit ist das BMF Urteilen des BFH gefolgt, in dem das oberste Finanzgericht entschieden hat, dass statt der pauschalen 0,03 % Bewertung auch eine Einzelbewertung jeder Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers zulässig ist.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen