2012

Der Investitionsabzugsbetrag 2012 – Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Gesetzgeber hat mit dem §7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen eine Steuerentlastung geschaffen, mit der künftige Investitionen leichter finanziert werden können. Dem großen Problem des zu geringen Eigenkapitals durch eine sehr hohe Steuerlast und der damit verbundenen geringen Investitionsbereitschaft soll damit entgegengewirkt werden.

Sachbezugswerte Verpflegung und Unterkunft mit Angabe für 2012

Sachbezüge sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer nicht in Form von Geld von seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis erhält. Laut §8 Abs. 1 EStG sind auch diese Leistungen als Einnahme zu rechnen. Demzufolge sind sowohl Lohnsteuer als auch SV-Beiträge abzuführen. Die Frage ist allerdings immer, wie hoch der Wert dieser Leistungen ist, damit die entsprechenden Abzüge vorgenommen werden können.

Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2012 – E-Bilanz und EüR ab 2012

Herr Fuchs und Frau Elster spielen nicht nur beim Sandmännchen eine große Rolle, auch im Steuerrecht begegnet man diesen beiden Tieren immer häufiger. Die Füchse sorgen mit guter Beratung in Steuersachen dafür, dass so wenig wie möglich beim Finanzamt hängen bleibt. Die Elster wiederum überbringt die Botschaften zum Finanzamt.

Änderungen zur Zusammenfassenden Meldung (ZM) für 2012

Für 2012 wurde die Bagatellgrenze für die vierteljährliche Abgabe der zusammenfassenden Meldung von 100.000 € auf 50.000 € gesenkt. Lag der Umsatz der innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in einem der Quartale von 2011 über dieser Grenze, so ist die monatliche Abgabe der ZM in 2012 für den Unternehmer verpflichtend und es ist selbstständig umzustellen.

Die folgenden Tatbestände sind von der Regelung betroffen:

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen