Vorschriften

Neue Vorschriften bei der Rechnungsstellung

Die Ausstellung der Rechnung ist gewissen gesetzlichen Vorschriften unterlegen. Doch wer denkt, das einmal entworfene Rechnungsformular würde die nächsten Jahrzehnte überdauern, hat sich geirrt. In den letzten Jahren wurden die Pflichtangaben auf den Belegen immer mehr erweitert. Zuletzt gab es Mitte diesen Jahres einige Veränderungen im §14a UStG, die künftig zu beachten sind.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen