Erstattung

Reisekosten ins Ausland

Reisekosten ins Ausland können, ebenso wie die Kosten für die Reisen im Inland, nur zu bestimmten Bedingungen und bis zu einer maximalen Höhe dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden. Bis vor einigen Jahren war es möglich, insbesondere bei Auslandsreisen, die tatsächlich angefallenen Kosten für die Verpflegung zu erstatten. Dies ist nun nicht mehr der Fall.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen