allgemein

Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung – dies sollten Sie wissen

Nimmt ein Arbeitnehmer Urlaub, erhält er für diesen Zeitraum ein Urlaubsentgelt. Dieser Grundsatz ergibt sich aus §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), in dem steht, dass „ … jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub …“ hat. Was bedeutet dies jedoch in der Praxis?

Berechnung von Urlaubstagen – so vermeiden Sie Fehler

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein bezahlter Erholungsurlaub zu. Für die Dauer des Urlaubs gibt es verschiedene Grundlagen. Der gesetzliche Mindesturlaub laut BUrlG darf keinesfalls unterschritten werden, daneben gibt es Tarifverträge und individuelle Betriebsvereinbarungen, die den Urlaub regeln. Falls im Arbeitsvertrag keine Urlaubsdauer vereinbart ist, sollte dieser zumindest einen Verweis auf die vertragliche Grundlage, aus der sich die Anzahl der Urlaubstage ergeben, enthalten.

Lohnpfändungen – auf das müssen Sie achten

Eine der wenig erfreulichen Arbeiten in der Lohnbuchhaltung ist die Bearbeitung von Lohnpfändungen. Auf dem Arbeitgeber kommen hier gleich zwei Aufgaben zu: einmal die gesetzeskonforme Pfändung von Arbeitseinkommen und gleichzeitig die Interessenwahrung des Arbeitnehmers. Der Gläubiger möchte – verständlicherweise – einen möglichst hohen Abzug, wobei gleichzeitig der Pfändungsschutz für den Arbeitnehmer berücksichtigt werden muss.

Es gibt verschiedene Arten von Pfändungen

Bei den Lohnpfändungen unterscheidet man zwischen:

Software für die Buchhaltung

Der Gesetzgeber und auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung stellen in der heutigen Zeit an die ordentliche Buchführung eine Reihe von Anforderungen. Je nach Unternehmensgröße sind dabei die einfache Buchführung und die Einnahmen Überschussrechnung das Mittel der Wahl oder eine komplexere Buchhaltung mit doppelter Buchführung und Bilanzierung.

Hilfe bei der Organisation und Durchführung der ordentlichen Buchhaltung – unabhängig von der Unternehmensgröße – bietet ein modernes Buchhaltungsprogramm, das auch viele Rationalisierungen bei der Buchführung und dem Controlling bietet.

Buchhaltung und Rechnungswesen – Nachhilfe gesucht?

Sie befinden sich gerade in einer Aus- bzw. Weiterbildung, Umschulung, Meisterprüfung oder im Studium? Buchhaltung und Rechnungswesen sind nicht Ihre Stärke? Dann haben wir für Sie die effektive Lösung – Nachhilfe.

Dafür sind wir breit aufgestellt. Ob Sie nur ein paar Verständnisfragen haben, sich explizit auf eine wichtige Prüfung vorbereiten müssen oder langfristige Unterstützung suchen – wir sind für Sie da.

Grundzüge des Insolvenzrechtes – Verbraucherinsolvenz

Bei Privatpersonen ist Insolvenz ganz ähnlich definiert wie bei Unternehmen: Sie bezeichnet die über einen längeren Zeitraum andauernde Unfähigkeit, den eigenen finanziellen Verpflichtungen (wie Kredittilgungen, Ratenzahlungen, Miete, Nebenkosten) in voller Höhe und innerhalb der gesetzten Fristen nachzukommen.

Grundzüge des Insolvenzrechtes – Regelinsolvenz

Kein Unternehmer denkt gerne darüber nach, was mit seinem Betrieb geschehen wird, wenn eine Insolvenz droht. Doch auch, wenn zur Zeit alles gut läuft, kann es nicht schaden, sich über den Ernstfall zu informieren. So ist man für schwierige Situationen, die sich eventuell in der Zukunft ergeben können, gut gerüstet. Das deutsche Insolvenzrecht sieht auch die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein Unternehmen trotz Insolvenz weiter fortzuführen.

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

Darlehen zwischen Verwandten – Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung

Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn er aber den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen kann und/oder aufgrund der Progression einen niedrigeren Steuersatz besitzt, können erhebliche Steuereinsparungen realisiert werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen