Der Investitionsabzugsbetrag
Die Unternehmenssteuerreform 2008 führte die Regelung des Investitionsabzugsbetrages in § 7g EStG ein, um kleine und mittlere Unternehmen durch die Möglichkeit, Abschreibungspotential vorzuziehen, zu fördern. Davor gab es bereits eine ähnliche steuerliche Vergünstigung, die sogenannte Ansparabschreibung.