Minijobber und Midijobber – wichtiges zum Jahreswechsel
Midijobber – damit sind Arbeitnehmer gemeint, deren Verdienst zwischen 450 und 850 € liegt. Bei der Abrechnung findet die Gleitzonenregelung Anwendung, was gerade bei Betriebsprüfungen gerne genauer unter die Lupe genommen wird. Wie bei den Minijobbern auch, sollte daher zum Jahresende genau geprüft werden, ob der Mitarbeiter im vergangen Jahr richtig eingestuft wurde, oder ob eventuell im Folgejahr eine Veränderung bei der Abrechnung notwendig ist.