Familienpflegezeit (mit lohnsteuerlicher Behandlung)
Die demografische Entwicklung und der zunehmende Bedarf an häuslicher Pflege machten es notwendig, gewisse gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um den Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Hierzu wurde bereits mit dem Pflegezeitgesetz ein erster Schritt gemacht. Zum 01.01.2012 wurde dann mit dem Familienpflegezeitgesetz auch eine finanzielle Möglichkeit zur Überbrückung von Pflegezeiten geschaffen.