Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...
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Fotolia ist eine weltweit tätige Bildagentur und bietet Unternehmen wie Werbeagenturen und Verlagen oder auch Privatpersonen an, Bilder online gegen Zahlung einer Gebühr herunter zu laden und für eigene Zwecke zu verwenden. Die Gebühren werden über den Erwerb von sogenannten „credits“ bezahlt. Credits sind ein eigenes Zahlungsmittel von Fotolia, damit nicht verschiedene Währungen verwendet werden müssen. Dabei werden unverbrauchte Credits nicht zurück erstattet, sondern verfallen nach Ablauf eines Jahres. Doch wie ist der Erwerb buchhalterisch zu behandeln?
Mit seinem Schreiben vom 1. April 2011 hat der BMF seine geänderte Verwaltungsauffassung bezüglich der Bewertung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen veröffentlicht. Damit ist das BMF Urteilen des BFH gefolgt, in dem das oberste Finanzgericht entschieden hat, dass statt der pauschalen 0,03 % Bewertung auch eine Einzelbewertung jeder Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers zulässig ist.
Jeder, der über Ebay oder eine andere Verkaufsplattform im Internet regelmäßig Waren verkauft, sollte prüfen, ob er dabei gewerblich tätig ist oder nicht.
Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ können seit dem 1. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in wesentlich größerem Umfang als bisher bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei abhängig Beschäftigten die Höhe der abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Lohnsteuerbescheinigungen richtig ausgewiesen wird.
Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn er aber den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen kann und/oder aufgrund der Progression einen niedrigeren Steuersatz besitzt, können erhebliche Steuereinsparungen realisiert werden.
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen