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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Minijobber und Midijobber – wichtiges zum Jahreswechsel

Midijobber – damit sind Arbeitnehmer gemeint, deren Verdienst zwischen 450 und 850 € liegt. Bei der Abrechnung findet die Gleitzonenregelung Anwendung, was gerade bei Betriebsprüfungen gerne genauer unter die Lupe genommen wird. Wie bei den Minijobbern auch, sollte daher zum Jahresende genau geprüft werden, ob der Mitarbeiter im vergangen Jahr richtig eingestuft wurde, oder ob eventuell im Folgejahr eine Veränderung bei der Abrechnung notwendig ist.

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:: Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

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:: ELSTAM – der Countdown läuft

Nach jahrelangem Gezerre wurde nun im Januar 2013 mit der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitnehmer begonnen. Der Gesetzgeber hat allerdings den Arbeitgebern freigestellt, wann sie erstmals mit den elektronisch übermittelten Daten arbeiten. Allerdings muss mindestens ein Monat – also der Dezember 2013 – mit den ELSTAM gearbeitet werden. Darüber hinaus gibt es keine Schonfrist mehr!

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:: Banken und Unternehmen – nicht immer sind es Freunde

Unternehmer arbeiten in der Regel wesentlich intensiver mit Banken zusammen als private Personen. Das liegt zum einen daran, dass Unternehmen einen wesentlichen höheren Geldfluss – also Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Schecks etc. – abzuwickeln haben als Angestellte, und zum anderen an einem entsprechenden Darlehnsvolumen, das eventuelle Investitionen abdeckt.

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:: Gutschriften – Änderung in 2013

Wer kennt das nicht – ein Kunde bestellt Ware und erhält eine Rechnung. Aufgrund einer Reklamation gibt er einen Teil der Ware zurück oder es wird ein Preisnachlass vereinbart. Über die Differenz wird eine Gutschrift erstellt. Diese simple und gängige Belegart „Gutschrift“ hat sich nun der Gesetzgeber unter die Lupe genommen, und Unsicherheit und Verwirrung im Umsatzsteuerbereich geschaffen. Das Wort „Gutschrift“ darf künftig für diese Geschäftsabläufe nicht mehr verwendet werden.

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen