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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Warenwirtschaftssystem und Buchhaltung

Warenwirtschaftssysteme (WWS) sind aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Dabei handelt es sich um eine Software, die Waren- und Dienstleistungsströme erfasst und auswertet. Das bedeutet, in dem Programm werden Artikel, Kunden, Lieferanten und auch Vertreter verwaltet werden. Sowohl die Artikelbestellung, die Auftragsverwaltung und auch die Verkaufsabwicklung einschließlich der Rechnungserstellung sind Teil eines WWS.

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:: Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013

Zum 01.07.2013 hat Bundesministerium für Justiz (BMJ) die neuen Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Die entsprechende Tabelle kann sich jeder kostenlos vom BMJ-Portal (PDF) downloaden. Die Tabelle weist – wie bereits aus den Vorgängerversionen bekannt – in 10 €-Schritten den pfändbaren Betrag bei den jeweils anrechenbaren unterhaltspflichtigen Personen aus.

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:: Lohnbuchhaltung für Unternehmen

Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Lohn oder Gehalt abrechnen: Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Außerdem meldet sie neue Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, der Unfallversicherung und der Lohnsteuer an, pflegt die Stammdaten der Mitarbeiter, führt die Jahreslohnkonten und erstellt die Dateien, mit deren Hilfe der Zahlungsverkehr sicher über Disketten mit dem jeweiligen Geldinstitut geführt wird und erstellt die dafür notwendigen Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.

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:: Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) zum 01.07.2013 in Kraft getreten

Die Entgeltbescheinigungsverordnung (PDF) wurde vom Gesetzgeber mit verpflichtender Wirkung zum 01.07.2013 auf den Weg gebracht. Die Einführung war zusammen mit anderen gesetzlichen Veränderungen bereits zum 01.01.2013 geplant, wurde aber im letzten Moment im Zusammenhang mit dem Gesetzespaket abgelehnt.

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:: Diese Änderungen traten zum 01.07.2013 in Kraft

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2013 einige Veränderungen auf dem Weg gebracht, die der Arbeitgeber bezüglich der Lohnbuchhaltung wissen und berücksichtigen muss. Zwar wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung meistens per EDV erstellt, die die aktuellen Veränderungen in der Regel enthält. Trotzdem ist es wichtig, dass die Berechnung und die Darstellung nachvollzogen werden kann.

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen