Gehalt

Neues bei den Sozialversicherungen: das müssen Sie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wissen

Mit jedem neuen Jahr kommen neue Herausforderungen durch verschiedene Gesetzesänderungen auf die Buchhaltung zu. So müssen 2015 einige Neuregelungen bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden. Neben neuen Beitragssätzen bei Pflege-, Renten- und Krankenversicherung, ändern sich Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Was sollten Sie wissen, damit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter alles seine Richtigkeit hat?

Existenzgründung – was bei den ersten Mitarbeitern beachtet werden muss!

Die ersten Hürden der Existenzgründung sind bereits genommen, das zarte Pflänzchen „Firma“ wächst und schon kommen die nächsten Fragen und Probleme. Wenn die Aufträge von einem Ein-Mann-Betrieb nicht mehr bewältigt werden können, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Personal eingestellt werden soll. Wie man gutes Personal findet und was bei der Einstellung beachtet werden muss – dies sind umfangreiche Themen und können daher an dieser Stelle nur kurz angeschnitten werden.

Minijobber und Midijobber – wichtiges zum Jahreswechsel

Midijobber – damit sind Arbeitnehmer gemeint, deren Verdienst zwischen 450 und 850 € liegt. Bei der Abrechnung findet die Gleitzonenregelung Anwendung, was gerade bei Betriebsprüfungen gerne genauer unter die Lupe genommen wird. Wie bei den Minijobbern auch, sollte daher zum Jahresende genau geprüft werden, ob der Mitarbeiter im vergangen Jahr richtig eingestuft wurde, oder ob eventuell im Folgejahr eine Veränderung bei der Abrechnung notwendig ist.

Jahreswechsel – wichtige Arbeiten, die man nicht vergessen darf

Gerade zum Jahresende stehen in der Lohnbuchhaltung viele wichtige Arbeiten an. Zum einen hat der Arbeitgeber die Pflicht, bestimmte Meldungen nach außen – Krankenkassen, Finanzamt etc. – vorzunehmen, zum anderen müssen die Lohnkonten für interne Einstufungen geprüft und gegebenenfalls für das neue Jahr geändert werden.

Meldungen nach außen

Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel verschiedene Fristen gesetzt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Insbesondere in der Sozialversicherung wurden die Termine geändert.

ELSTAM – der Countdown läuft

Nach jahrelangem Gezerre wurde nun im Januar 2013 mit der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitnehmer begonnen. Der Gesetzgeber hat allerdings den Arbeitgebern freigestellt, wann sie erstmals mit den elektronisch übermittelten Daten arbeiten. Allerdings muss mindestens ein Monat – also der Dezember 2013 – mit den ELSTAM gearbeitet werden. Darüber hinaus gibt es keine Schonfrist mehr!

Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013

Zum 01.07.2013 hat Bundesministerium für Justiz (BMJ) die neuen Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Die entsprechende Tabelle kann sich jeder kostenlos vom BMJ-Portal (PDF) downloaden. Die Tabelle weist – wie bereits aus den Vorgängerversionen bekannt – in 10 €-Schritten den pfändbaren Betrag bei den jeweils anrechenbaren unterhaltspflichtigen Personen aus.

Lohnbuchhaltung für Unternehmen

Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Lohn oder Gehalt abrechnen: Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Außerdem meldet sie neue Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, der Unfallversicherung und der Lohnsteuer an, pflegt die Stammdaten der Mitarbeiter, führt die Jahreslohnkonten und erstellt die Dateien, mit deren Hilfe der Zahlungsverkehr sicher über Disketten mit dem jeweiligen Geldinstitut geführt wird und erstellt die dafür notwendigen Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.

Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) zum 01.07.2013 in Kraft getreten

Die Entgeltbescheinigungsverordnung (PDF) wurde vom Gesetzgeber mit verpflichtender Wirkung zum 01.07.2013 auf den Weg gebracht. Die Einführung war zusammen mit anderen gesetzlichen Veränderungen bereits zum 01.01.2013 geplant, wurde aber im letzten Moment im Zusammenhang mit dem Gesetzespaket abgelehnt.

Diese Änderungen traten zum 01.07.2013 in Kraft

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2013 einige Veränderungen auf dem Weg gebracht, die der Arbeitgeber bezüglich der Lohnbuchhaltung wissen und berücksichtigen muss. Zwar wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung meistens per EDV erstellt, die die aktuellen Veränderungen in der Regel enthält. Trotzdem ist es wichtig, dass die Berechnung und die Darstellung nachvollzogen werden kann.

Geschenke oder Aufmerksamkeit – Unterschied in der steuerlichen Behandlung

Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten gegenüber Geschäftspartnern sind mittlerweile selbstverständlich im Geschäftsleben geworden. Der Gesetzgeber hat allerdings hinsichtlich des Umfangs dieser Geschenke klare Regeln festgelegt. Als Unternehmer sollte man diese Grenzen unbedingt kennen, damit man bei einer Betriebsprüfung nicht unangenehme Steuernachzahlungen zu befürchten hat.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen