Februar 2013

Änderungen 2013 – auf dies müssen Sie achten

Nachdem sich die Gesetzgeber Ende 2012 nicht auf die Einzelheiten des seit langem geplanten Jahressteuergesetzes einigen konnten, stehen viele – mehr oder weniger wichtige – Änderungen immer noch offen. Es bleibt wohl abzuwarten, wann und ob hier Einigung zu verschiedenen Punkten erreicht wird.

Obwohl diese große „Welle“ erst einmal verebbt ist, wurden dennoch zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die sich steuerlich für den Einen oder Anderen auswirken.

Was ist der Auto-Listenneupreis für die 1%-Regelung, wie setzt er sich zusammen, warum immer vom Listenneupreis

Nutzt ein Unternehmer oder ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für private Fahrten, so achtes der Fiskus darauf, dass diese „betriebsfremde“ Nutzung entsprechend versteuert wird. Bei einem Unternehmer bedeutet dies, dass diese Ausgaben den Gewinn nicht mindern dürfen, und bei einem Arbeitnehmer bedeutet es, dass der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Da ein Fahrzeug – wie kein anderer Gegenstand – jederzeit und ohne jegliche Veränderung sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden kann, gibt es hierfür strenge gesetzliche Regelungen.

Anforderung an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Die Nutzung eines Fahrzeuges gibt regelmäßig Anlass bei Betriebsprüfungen, die angesetzten Betriebsausgaben zu korrigieren, was zu unliebsamen Steuernachzahlungen führt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und wichtig, sich zum Jahresbeginn oder bei der Anschaffung eines Fahrzeuges zu überlegen, wie hoch der betriebliche bzw. der private Nutzungsanteil ist und welche steuerliche Gestaltungsmöglichkeit man nutzen kann und möchte.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen