Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Lohn oder Gehalt abrechnen: Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Außerdem meldet sie neue Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, der Unfallversicherung und der Lohnsteuer an, pflegt die Stammdaten der Mitarbeiter, führt die Jahreslohnkonten und erstellt die Dateien, mit deren Hilfe der Zahlungsverkehr sicher über Disketten mit dem jeweiligen Geldinstitut geführt wird und erstellt die dafür notwendigen Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung. In kleineren Unternehmen erstellt die Lohnbuchhaltung auch Arbeitsverträge.
Eine moderne Lohnbuchhaltung nutzt für die Abrechnung und Verwaltung der Lohn- und Gehaltsunterlagen umfangreiche Softwarepakete, wie zum Beispiel die Softwarepakete von Lexware: So lassen sich die Abrechnungen einfach und sicher gestalten. Denn ein Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung muss sich nicht nur mit der Gehaltsabrechnung auskennen, sondern zudem auch über umfangreiches Wissen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht verfügen. Mit einer umfangreichen Software für Lohn- und Gehaltsabrechnung lässt sich neben der pünktlichen Lohnzahlung auch die Urlaubsplanung und die korrekte Erfassung der Überstunden automatisieren. Durch heikle und schwierige Schritte bei der Abrechnung führen Assistenten und garantieren so, dass alles korrekt ausgefüllt, abgerechnet und auch an das jeweilige Finanzamt übermittelt wird. Mit der Software lassen sich die Daten der Mitarbeiter problemlos managen. Dank des automatischen Austausches der Daten landen zudem alle relevanten Fakten auch sofort im Büro des Steuerberaters.
Mit einem Softwareprogramm lässt sich der Lohn entweder direkt erfassen, oder aber die geleistete Arbeitszeit wird eingegeben und errechnet daraufhin den fälligen Lohn. Selbst die vom Gesetzgeber vorgesehenen Zuschläge für die Nachtarbeit, Feiertagsarbeit oder Sonntagsarbeit können in dem Programm genauso vorgegeben werden, wie die Anzahl der geleisteten Überstunden. Aber nicht nur die Daten der fest angestellten Mitarbeiter lassen sich mit Hilfe eines solchen Programmes verwalten, sondern auch die Daten für die Abrechnung der Mini-Jobber, Gleitzeitarbeiter oder mehrfach Beschäftigte. Fehlzeiten, wie sie beispielsweise durch Krankheitstage entstehen, werden übersichtlich aufgeführt. Außerdem reichen wenige Klicks aus, damit alle erforderlichen Daten in der Buchhaltungs-Software landen oder als Excel-Tabelle darstellbar sind. Ob Verdienstnachweis oder die fällige Abrechnung der Lohnsteuer – alles lässt sich mit einem Softwareprogramm für die Lohn- und Gehaltsabrechnung problemlos per Mausklick erledigen.
Für ein erfolgreiches Personalwesen ist die korrekte und pünktliche Abrechnung von Lohn und Gehalt eine wichtige Grundlage. Denn die Mitarbeiter rechnen fest mit deren Auszahlung und müssen sich darauf verlassen können. Ein regelmäßiges Update sorgt dafür, dass alle aktuellen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften rund um Lohn, Gehalt und darauf zu zahlende Steuern und Sozialbeiträge pünktlich eingearbeitet sind. Mit den umfangreichen Softwareangeboten für Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Lexware lässt sich für jede Betriebsgröße die passende Software finden. Gerade für freiberuflich tätige Menschen, für kleine Handwerksbetriebe mit nur wenigen Mitarbeitern und andere Firmen ist die einfache und sichere Abwicklung der Lohnbuchhaltung ein wichtiges Merkmal für ihre Zuverlässigkeit. Denn welcher Mitarbeiter will schon lange warten, bis er irgendwann seinen Lohn ausgezahlt bekommt?
Zwar ist die Lohnbuchhaltung zugegebenermaßen keine ganz einfache Materie, doch mit der entsprechenden Software lässt sich diese Angelegenheit einfach erledigen. Einfache Eingabemasken lassen sich übersichtlich und leicht bedienen, zudem meldet die Software, wenn sich unlogische Fehler bei der Eingabe der Daten eingeschlichen haben. Mit Hilfe der Software lässt sich zudem jede Menge Zeit sparen. Weil die Steuerdaten gleichzeitig auch an das Finanzamt und die Sozialversicherung gemeldet werden können, ist die Lohnbuchhaltung ohne Software kaum noch denkbar.
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