Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß Umsatzsteuergesetz
Ein Unternehmen, das Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, stellt Rechnungen aus, um das Entgelt für diese erbrachten Lieferungen oder Leistungen von seinen Kunden zu fordern. Sind die Kunden zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, können sie die in der Rechung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist jedoch, dass die Rechnung alle Angaben enthält, die das Umsatzsteuergesetz (gem. § 4 Nr. 4 UStG) für ordnungsgemäße Rechnungen vorschreibt.