Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ können seit dem 1. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in wesentlich größerem Umfang als bisher bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei abhängig Beschäftigten die Höhe der abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Lohnsteuerbescheinigungen richtig ausgewiesen wird.