Fehler

Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ können seit dem 1. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in wesentlich größerem Umfang als bisher bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei abhängig Beschäftigten die Höhe der abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Lohnsteuerbescheinigungen richtig ausgewiesen wird.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen