Verbraucher

Grundzüge des Insolvenzrechtes – Verbraucherinsolvenz

Bei Privatpersonen ist Insolvenz ganz ähnlich definiert wie bei Unternehmen: Sie bezeichnet die über einen längeren Zeitraum andauernde Unfähigkeit, den eigenen finanziellen Verpflichtungen (wie Kredittilgungen, Ratenzahlungen, Miete, Nebenkosten) in voller Höhe und innerhalb der gesetzten Fristen nachzukommen.

Grundzüge des Insolvenzrechtes – Regelinsolvenz

Kein Unternehmer denkt gerne darüber nach, was mit seinem Betrieb geschehen wird, wenn eine Insolvenz droht. Doch auch, wenn zur Zeit alles gut läuft, kann es nicht schaden, sich über den Ernstfall zu informieren. So ist man für schwierige Situationen, die sich eventuell in der Zukunft ergeben können, gut gerüstet. Das deutsche Insolvenzrecht sieht auch die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein Unternehmen trotz Insolvenz weiter fortzuführen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen