Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ können seit dem 1. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in wesentlich größerem Umfang als bisher bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei abhängig Beschäftigten die Höhe der abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Lohnsteuerbescheinigungen richtig ausgewiesen wird.
Und genau das wird für viele der immerhin rund 5 Millionen freiwillig gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland zum Problem bei der Einkommensteuererklärung 2010. Aufgrund von angeblich missverständlichen Formulierungen in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2009, haben zahlreiche Anbieter von Lohnabrechnungsprogrammen, darunter auch so renommierte Software-Häuser wie DATEV oder SAP, die Erstellung der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung falsch programmiert. In der Zeile Nr. 24 dieser Bescheinigung wird bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten der lohnsteuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen. In den Zeilen Nr. 25 und 26 ist der Gesamtbetrag der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für den Arbeitnehmer anzugeben, also die Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Hier ist der Fehler unterlaufen: Statt dieser Gesamtsumme ist von vielen Programmen nur der Arbeitnehmeranteil ausgewiesen worden.
Da für den freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer der Gesamtbetrag, der für ihn an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt wurde, von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann, würde er zu hoch besteuert werden, wenn die falsche Angabe nicht korrigiert wird. Dabei geht es um große Summen, von im Durchschnitt 1.000 Euro zu viel berechneten Steuern ist die Rede.
Das Bundesfinanzministerium hat zunächst betroffene Arbeitgeber aufgefordert, die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 zu korrigieren, erneut dem Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln und ihren Arbeitnehmern einen Ausdruck der geänderten Bescheinigung auszuhändigen. Einschränkend wurde dies jedoch nur verlangt, wenn der dadurch verursachte wirtschaftliche Aufwand nicht unangemessen hoch sei.
In einer zweiten Stellungnahme hat das Bundesfinanzministerium diese Forderung nun fallen lassen und versichert, dass fehlerhafte Bescheinigungen durch die maschinelle Prüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von den Finanzämter automatisch erkannt und geändert werden.
Dennoch kann jedem Beschäftigten, der im Jahr 2010 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, nur empfohlen werden, seinen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der richtigen Berücksichtigung der geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge genau selbst zu prüfen oder dies von einem Experten vornehmen zu lassen.
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