Eigenverbrauch, unentgeltliche Wertabgabe
Unter Eigenverbrauch versteht man die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus einem Betrieb durch den Eigentümer des Unternehmens für eigene, private Zwecke. Heute wird Eigenverbrauch im steuerlichen Sinne als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet. Stellt sich jedoch die Frage, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind.