Staat

Vermögenswirksame Leistungen – was gilt es zu beachten

Der Staat unterstützt bereits seit vielen Jahren die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Hierfür wurden die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – eingeführt. Dabei handelt es sich um Beträge, die der Arbeitgeber in einen, vom Arbeitnehmer gewählten Vertrag einbezahlt. Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht, erhält er vom Staat eine Sparzulage. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Betrag zur Vermögensbildung zusätzlich zum Lohn bezahlt, oder vom Nettolohn abzieht.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen