Vermögenswirksame Leistungen – was gilt es zu beachten
Der Staat unterstützt bereits seit vielen Jahren die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Hierfür wurden die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – eingeführt. Dabei handelt es sich um Beträge, die der Arbeitgeber in einen, vom Arbeitnehmer gewählten Vertrag einbezahlt. Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht, erhält er vom Staat eine Sparzulage. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Betrag zur Vermögensbildung zusätzlich zum Lohn bezahlt, oder vom Nettolohn abzieht.