Finanzbuchhaltung

Änderungen zur SV-Pflicht der Studenten dualer Studiengänge

Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die praxisorientieren Phasen als Teil des Studium gelten und der Student sich somit selbst um seine soziale Absicherung kümmern muss. Demzufolge bestanden auch keine Ansprüche auf Leistungen aus den Renten- oder Arbeitslosenkassen von Bund und Ländern. Dies schaffte sowohl mehr Platz im Geldbeutel des Studenten als auch im Geldbeutel des Praxispartners, was einen ersten Anreiz auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Nachwuchsführungskräfte im dualen Prinzip darstellt.

Änderungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte

Mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2011 und dem darauffolgendem BMF Schreiben vom 15.12.2011, gab es wichtige Änderungen bezüglich der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Die Grundsatzurteile ändern die bisherige Rechtslage, nach der ein Arbeitnehmer mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann und sie sind seit der Bekanntgabe auf alle offenen und zukünftigen Fälle anzuwenden.

Ein kurzes Resümee der Urteile als Einstieg in die Thematik:

Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen „Riesenschnitzeln“

Der sogenannte „Schnitzelkrieg von Plauen“ hat einer breiten Öffentlichkeit gezeigt, wie schnell Unternehmen ins Visier des Finanzamts geraten können, wenn Steuerbeamte bei der Prüfung von Einnahmen und Ausgaben tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten feststellen. Im konkreten Fall hatte das sehr gravierende Folgen …

Die lohnsteuerliche Behandlungen von Betriebsveranstaltungen

In den meisten Unternehmen gehören Betriebsfeiern einfach zum guten Ton: Die Weihnachtsfeier, oft auch noch ein zusätzliches Sommerfest und andere betriebliche Veranstaltungen sind eine willkommene Gelegenheit, das gute Miteinander zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft zu fördern. Der festliche Rahmen in einem schönen Restaurant und hervorragendes Essen dienen genauso wie kleine Geschenke der Geschäftsführung dazu, ihren Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Fleiß zu danken.

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

Steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen

Immer mehr Privatleute, die etwas aktiv zum Umweltschutz beitragen möchten, lassen sich eine Anlage zur Gewinnung von Solarstrom auf dem Dach ihres Hauses errichten. Dabei ist zu bedenken, dass wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Hauses installiert und den damit erzeugten Strom nicht nur selbst verbraucht, sondern auch ins öffentliche Netz einspeist, steuerlich zum Unternehmer wird und einige Vorschriften beachten muss.

Steuerrechtliche Abschreibungen unter besonderer Berücksichtigung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf den Zeitraum seiner Nutzung. Damit gewährleisten sie die periodengerechte Gewinnermittlung und Besteuerung. Im Steuerrecht werden Abschreibung auch Absetzungen für Abnutzung (AfA) genannt, sie mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn.

Grundsätzlich gilt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, doch es müssen auch zahlreiche spezielle Vorschriften und Besonderheiten bei der Ermittlung steuerrechtlicher Abschreibungen berücksichtigt werden.

Eigenverbrauch PKW: 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode

Wenn ein Unternehmer einen PKW, der dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, auch privat nutzt, stellt dies einen Eigenverbrauch dar. Dieser ist zu versteuern, denn die Anschaffung und die laufenden Kosten wie Versicherung, Treibstoff und Reparaturen mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen