Ausführungen zu Privatentnahmen und Privateinlagen bei Einzelunternehmen – darauf sollten Sie achten!
Inhaber einer Einzelfirma sind keine Angestellte im eigenen Betrieb. Vielmehr bestreiten sie in der Regel ihren Lebensunterhalt durch Entnahmen aus dem Unternehmen. Viele verwechseln die Privatentnahme daher mit einer Gehaltszahlung und fragen sich gleichzeitig, wie dieses „Gehalt“ versteuert wird. Hierzu muss jedoch klargestellt werden, dass die Privatentnahme weder mit dem Gewinn noch mit einem Gehalt etwas zu tun hat.