Nachdem sich die Gesetzgeber Ende 2012 nicht auf die Einzelheiten des seit langem geplanten Jahressteuergesetzes einigen konnten, stehen viele – mehr oder weniger wichtige – Änderungen immer noch offen. Es bleibt wohl abzuwarten, wann und ob hier Einigung zu verschiedenen Punkten erreicht wird.
Obwohl diese große „Welle“ erst einmal verebbt ist, wurden dennoch zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die sich steuerlich für den Einen oder Anderen auswirken.
ElStAM – nun ist sie da, die „elektronische Lohnsteuerkarte“
Nach langen Vorbereitungen wird die sogenannte „elektronische Lohnsteuerkarte“ endgültig in diesem Jahr eingeführt. Langsam und in Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, soll das passieren; zu groß ist das Risiko, dass Arbeitnehmer aufgrund falsch übermittelter Lohnsteuerabzugsmerkmale am Monatsende eine falsche Lohnabrechnung und eventuell zu wenig Geld erhalten.
Die Arbeitgeber können selbst wählen, wann sie beginnen wollen, mit den ElStAM zu arbeiten. Der Dezember muss allerdings mit den elektronischen Daten abgerechnet werden. Der Arbeitgeber meldet sich, nachdem er sich dazu entschieden hat damit zu arbeiten, auf dem elektronischen Weg bei der Finanzbehörde und fordert die Lohnsteuerdaten für seine Arbeitnehmer an. Diese erhält er ebenfalls auf dem elektronischen Weg binnen 5 Tage zurück. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, monatlich eine Abfrage beim Finanzamt zu stellen, ob sich hinsichtlich dieser Steuermerkmale eine Veränderung ergeben hat.
Elektrofahrzeuge werden stärker gefördert
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, in Bezug auf Elektrofahrzeuge eine herausragende Stellung im internationalen Vergleich zu erreichen. Aus diesem Grund wurde die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen ausgeweitet und verlängert. Kamen in der Vergangenheit lediglich Elektro-PKW´s in den Genuss einer Steuerbefreiung, so wurde diese Einschränkung nun aufgehoben und auf alle Fahrzeugklassen ausgedehnt. Über diese Steuervergünstigung können sich nun Inhaber solcher Fahrzeuge 10 Jahre, statt vorher 5 Jahre freuen.
Als zusätzlicher Bonus greift diese Steueränderung für Erstzulassungen ab 18.05.2011.
Spendennachweise – ab 2013 einfacher
Die Voraussetzung, Spenden steuerlich geltend zu machen, ist unter anderem daran gebunden, dass eine entsprechende Spendenbescheinigung vom Spendenempfänger vorliegt. §50 EStDV wurde bereits seit einigen Jahren dahingehend geändert, dass das Verfahren in einigen Fällen vereinfacht werden kann. Für Beträge bis 200 € reicht neben dem Barbeleg auch der Kontoauszug, wenn daraus der Spender und der Zahlungsempfänger eindeutig hervorgeht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Zahlungsempfänger den entsprechenden Nachweis elektronisch an die Finanzbehörden senden.
Diese Möglichkeit des vereinfachten Zahlungsnachweises wurde nun ausgeweitet. Für den Spender entfällt nun das Sammeln und Einreichen der Belege.
Vereinfachung bei der Veranlagung von Ehepartner
Gab es in der Vergangenheit die Zusammenveranlagung und die getrennte Veranlagung, so wurde letztere ab 2013 durch die Einzelveranlagung abgelöst. Diese wird nun unterschieden in Grundtarif, „Verwitweten-Splitting“ und „Sonder-Splitting“.
Darüber hinaus können die Veranlagungsarten von den Eheleuten nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides nicht mehr geändert werden. Dies war bis 2013 nicht so. Ein Wechsel war weit über diesen Zeitraum hinaus noch mehrfach möglich.
Steuerberatergebühren werden erhöht
Die Kosten, die Steuerberater für Ihre Leistungen berechnen dürfen, sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Diese wurde 1998 zuletzt angepasst, weshalb eine Änderung durchaus nachvollziehbar ist. Die Veränderungen sind unterschiedlich hoch. Laut Aussage der Behörden muss mit einer Erhöhung von durchschnittlich 5% gerechnet werden.
Und einiges steht noch offen …
Nachdem das Jahressteuergesetz, wie bereits oben erwähnt, Ende 2012 im Bundesrat gescheitert war, stand Mitte Januar nun endgültig fest, dass auch der eingesetzte Vermittlungsausschuss keine Einigung herbeiführen konnte.
Die Regierung versucht nun, einige Gesetze in separaten Verfahren durchzusetzen, um zumindest sehr wichtige, oder eher einfache oder lediglich bürokratische, Veränderungen auf den Weg zu bringen. Es bleibt also abzuwarten, was in 2013 noch an Gesetzesänderungen verabschiedet wird.
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