Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zum Jahresende ist erforderlich, um die periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten, damit der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln kann.