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Darlehen zwischen Verwandten – Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung

Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn er aber den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen kann und/oder aufgrund der Progression einen niedrigeren Steuersatz besitzt, können erhebliche Steuereinsparungen realisiert werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen