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Aktuelle Tipps und Neuerungen zum Thema Buchhaltung...

:: Grundzüge des Insolvenzrechtes – Regelinsolvenz

Kein Unternehmer denkt gerne darüber nach, was mit seinem Betrieb geschehen wird, wenn eine Insolvenz droht. Doch auch, wenn zur Zeit alles gut läuft, kann es nicht schaden, sich über den Ernstfall zu informieren. So ist man für schwierige Situationen, die sich eventuell in der Zukunft ergeben können, gut gerüstet. Das deutsche Insolvenzrecht sieht auch die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein Unternehmen trotz Insolvenz weiter fortzuführen.

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:: Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen „Riesenschnitzeln“

Der sogenannte „Schnitzelkrieg von Plauen“ hat einer breiten Öffentlichkeit gezeigt, wie schnell Unternehmen ins Visier des Finanzamts geraten können, wenn Steuerbeamte bei der Prüfung von Einnahmen und Ausgaben tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten feststellen. Im konkreten Fall hatte das sehr gravierende Folgen …

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:: Die lohnsteuerliche Behandlungen von Betriebsveranstaltungen

In den meisten Unternehmen gehören Betriebsfeiern einfach zum guten Ton: Die Weihnachtsfeier, oft auch noch ein zusätzliches Sommerfest und andere betriebliche Veranstaltungen sind eine willkommene Gelegenheit, das gute Miteinander zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft zu fördern. Der festliche Rahmen in einem schönen Restaurant und hervorragendes Essen dienen genauso wie kleine Geschenke der Geschäftsführung dazu, ihren Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Fleiß zu danken.

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:: Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

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:: Aufbewahrungsfristen

Wer ein Gewerbe betreibt, muss bestimmte Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen beachten, dies ergibt sich aus den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Dabei gelten je nach Art der Dokumente Fristen von sechs oder zehn Jahren.

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*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen