Finanzbuchhaltung

Soll- und Istbesteuerung – darauf sollten Sie achten

Für die Führung eines Unternehmens ist es wichtig die Unterschiede zwischen der sogenannten Soll- und Istbesteuerung zu kennen. Man spricht auf von einer Besteuerung nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, wann Erlöse oder Aufwendungen steuerrelevant erfasst werden Bei der Istbesteuerung kann davon ausgegangen werden, dass die steuerliche Belastung verschoben wird und somit ein Liquiditätsvorteil entsteht.

Wie werden Krankenversicherung, Unfallversicherung usw. beim Selbständigen berücksichtigt?

Wer selbstständig ist, genießt im Gegensatz zu Angestellten nicht den Schutz der sozialen Versicherungen. Daher muss er sich gleich zu Beginn der Selbständigkeit darüber Gedanken machen, wie und bei welcher Versicherungsgesellschaft er die grundlegendsten Versicherungen abschließen möchte. Ein Aspekt, der durchaus mit berücksichtigt werden sollte, ist die steuerliche Absetzbarkeit.

SEPA – ab Februar 2014 Pflicht

 

 

„SEPA-Überweisung“ – wohl jeder hat dieses Wort schon gehört und weiß vielleicht mehr oder weniger, etwas damit anzufangen. Tatsächlich kann sich keiner – weder Unternehmen noch Privatleute – dieser Umstellung im bargeldlosen Zahlungsverkehr entziehen, denn Unternehmen sind ab Februar 2014 verpflichtet, ihren Zahlungsverkehr im SEPA-Format abzuwickeln. Verbrauchern wurde eine „Gnadenfrist“ bis Februar 2016 gewährt.

Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben für Selbständige

Die Kinderbetreuung stellt bei Arbeitnehmern und Selbständige gleichermaßen ein wichtiges Thema dar. Eine gute Kinderbetreuung kostet viel Geld, egal ob es sich um eine Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter oder eine andere Betreuungsform handelt. Der Gesetzgeber hat sich mit Wirkung 2012 zu einer Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entschieden. Die bis dahin geltenden Regelungen waren an verschiedene Punkte – z.B. Alter des Kinder, Berufstätigkeit der Eltern – gekoppelt, und an unterschiedlichen Stellen zu berücksichtigen – als Sonderausgaben, als Betriebs- bzw.

Ausführungen zu Privatentnahmen und Privateinlagen bei Einzelunternehmen – darauf sollten Sie achten!

Inhaber einer Einzelfirma sind keine Angestellte im eigenen Betrieb. Vielmehr bestreiten sie in der Regel ihren Lebensunterhalt durch Entnahmen aus dem Unternehmen. Viele verwechseln die Privatentnahme daher mit einer Gehaltszahlung und fragen sich gleichzeitig, wie dieses „Gehalt“ versteuert wird. Hierzu muss jedoch klargestellt werden, dass die Privatentnahme weder mit dem Gewinn noch mit einem Gehalt etwas zu tun hat.

Wie müssen private Telefonkosten im Unternehmen berücksichtigt werden?

Telefonkosten gehören zu den Betriebsausgaben, die auch im privaten Bereich als Kosten anfallen, und daher bei Betriebsprüfungen immer mit einem besonderen Augenmerk geprüft werden. Um unliebsame Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollte man sich unbedingt im Vorfeld überlegen, ob und in welchem Umfang Privatgespräche im Betrieb geführt werden. Natürlich können auch betriebliche Telefongespräche von einem privaten Anschluss als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Registrierkassen – was ist zu beachten?

Gerade der Einzelhandel, aber auch viele andere Unternehmen, die einen Teil ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Bareinnahmen abwickeln, können sich die tägliche Arbeit ohne Registrierkassen oder andere PC-gestützte Systeme nicht mehr vorstellen. Nicht nur, dass sich dadurch die Kontrolle der Warenbewegungen und Einnahmen einfach feststellen lassen, auch Auswertungen hinsichtlich des Verkaufspersonals, der Waren und Warengruppen, oder andere statistische Listen und Zahlen, können damit leicht erstellt werden. Allerdings unterliegt ein Unternehmen immer der Kontrolle der Finanzbehörden.

Eigenverbrauch, unentgeltliche Sachentnahmen, aktuelle Pauschbeträge – darauf müssen Sie achten

Im §4 Abs. 4 EStG heißt es: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Insbesondere §12 Nr. 1 EStG legt fest, dass „… die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge …“ nicht steuerlich abgezogen werden dürfen.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich und quartalsmäßig), Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (1/11)

 

 

Jeder Unternehmer – egal welche Größe sein Betrieb hat – muss sich mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Selbst sogenannte Kleinunternehmer, deren Umsatzgröße eine Befreiung von der Umsatzsteuer lt. §19 UStG zulässt, sollten zumindest die Größenordnung dieser Befreiung im Auge behalten. Alle anderen Firmen, sind verpflichtet Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

 

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen