Anwendung der 44-Euro-Freigrenze (Bagatellgrenze) – so machen Sie es richtig
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Sachbezüge, so sind diese wie ein Bruttoverdienst zu behandeln, und entsprechend mit Abzügen zu belasten. Gem. §8 Abs. 2 S. 9 EStG, sind jedoch Sachbezüge, die 44 € im Monat nicht überschreiten, nicht als Einnahmen im Sinne des EStG zu bewerteten, was bedeutet, dass sie sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei sind. Allerdings gibt es dazu einige Besonderheiten zu beachten.