Steuerpflicht bei privaten Verkäufen im Internet
Jeder, der über Ebay oder eine andere Verkaufsplattform im Internet regelmäßig Waren verkauft, sollte prüfen, ob er dabei gewerblich tätig ist oder nicht.
*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:
Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen