Fotolia ist eine weltweit tätige Bildagentur und bietet Unternehmen wie Werbeagenturen und Verlagen oder auch Privatpersonen an, Bilder online gegen Zahlung einer Gebühr herunter zu laden und für eigene Zwecke zu verwenden. Die Gebühren werden über den Erwerb von sogenannten „credits“ bezahlt. Credits sind ein eigenes Zahlungsmittel von Fotolia, damit nicht verschiedene Währungen verwendet werden müssen. Dabei werden unverbrauchte Credits nicht zurück erstattet, sondern verfallen nach Ablauf eines Jahres. Doch wie ist der Erwerb buchhalterisch zu behandeln?
Für auf dem Gebiet der EU ansässige Kunden stellt Fotolia mit Sitz in New York nach dem Erwerb von Credits eine entsprechende Rechnung aus und verschickt sie online. Dabei wird für Kunden, die bei ihrer Registrierung bei Fotolia eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben, keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen. Bei allen anderen, die also keine USt-ID hinterlegt haben, erfolgt ein Mehrwertsteuerausweis mit dem Umsatzsteuer-Satz des jeweiligen Landes, in dem der Kunde ansässig ist.
Behandlung bei Privatpersonen
Demzufolge haben deutsche Privatpersonen, die bei Fotolia für Bildmaterial Credits kaufen, deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% als Endverbraucher zu tragen.
Firmenkunden und Umsatzsteuer
Firmenkunden, die ihre UStID ordnungsgemäß angegeben haben, bekommen für Ihre Credits eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Dies ist steuerlich korrekt, weil es sich um eine Rechnung für eine sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers im Sinne des § 13b Abs.2 Nr.1 UStG handelt. Somit liegt ein Fall der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder des sogenannten „Reverse Charge“ vor.
Die Buchung wird gleichzeitig mit Belastung von Umsatzsteuer und dem Absetzen von Vorsteuer vorgenommen, was sich gegenseitig kompensiert. Dementsprechend ist im DATEV Standardkontenrahmen SKR 03 das Konto 3125-3126 (SKR 04 Konto 5925-5926) „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer“ gegen Kreditor anzusprechen.
Fotolia bietet verschiedene Lizenzarten an. Wenn ein Foto nur einmal zeitnah nach dem Erwerb verwendet werden soll, kann es direkt in den Aufwand gebucht werden. Wird aber eine Lizenz erworben, die mehrfach über einen längeren Zeitraum genutzt werden soll, ist die Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand mit entsprechender Abschreibung über die Lizenzdauer oder den Nutzungszeitraum erforderlich. Dabei ist der bloße Erwerb von Credits als Anzahlung zu buchen. Erst wenn für diese tatsächlich Bildlizenzen angeschafft werden, kann der Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstandes gebucht werden.
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Kommentare
Danke für die Information…
Danke für die Information. Heißt das, dass ich als Firmenkunde bei Fotolia die MwSt der Käufe nicht absetzen kann?
Die wichtigere Frage für mich lautet aber: ist es rechtlich zulässig, Credits verfallen zu lassen?
Davon bin ich nämlich gerade betroffen. Ich habe ja bereits für die Leistung bezahlt, da kann mein Anspruch auf die Leistung doch nicht verfallen? Bei Gutscheinen hat ein angebliches Verfallsdatum auch rechtlich keine Gültigkeit. Kann jemand etwas dazu sagen?
Kati
Hallo Kati,
ja – die ausgewiesene Umsatzsteuer kannst Du nicht als Vorsteuer geltend machen. Deshalb solltes Du Deine UStID bei Kauf der Kredits angeben. Die UStID kann man problemlos über das Intenet beantragen. Die Bearbeitung geht relativ schnell.
Das Verfahren, Credits nach dem Ablauf von 365 Tagen nach Kauf verfallen zu lassen, wurde 2010 eingeführt. 1 Monat vor Ablauf erhielt man eine Mail, sich an Fotolia zu wenden und eine Gutschrift über die nicht verbrauchten Credits zu bekommen. Dies bedeutete, man erklärte die Credits nach Ablauf für ungültig und im selben Atemzug hatte man dieselbe Anzahl wieder als Gutschrift zur Verfügung gestellt bekommen. Diese waren dann wieder für 365 Tage gültig. Kurz vor Ablauf hatte man dann noch eine 2. Erinnerungsmail bekommen.
Dieses Verfahren ist wahrscheinlich heute nicht mehr möglich. Man bekommt nur noch eine Gutschrift. Denn lt. Fotolia heißt es: „Nach Ablauf der Verfügbarkeit können Credits nicht mehr zur Bildlizenzierung verwendet werden.“ Dies ist Bestandteil des Credit-Kaufvertrages. Ein Grund wurde leider nicht angegeben. Dies bedeutet, man sollte nur soviel Geld in Credits investieren, wieviel Bilder man benötigt. Und wenn man sich doch einmal „verspekuliert“ haben sollte, erhält man den Gegenwert seiner Credits in einer Gutschrift zurück.
Hallo Admin,
mir ist nicht ganz klar, warum ein deutscher Unternehmer ohne USt-ID, dem die deutsche USt von Fotolia in Rechnung gestellt wird, diese nicht als Vorsteuer in D abziehen dürfen soll? Vielen Dank schon einmal für die Erleuchtung!
Christian
Hallo Christian,
bitte entschuldige, dass ich erst heute antworte. Leider war es mir nicht eher möglich. Gern würde ich Dir die Frage beantworten. Leider darf ich aber als Bilanzbuchhalter keine steuerliche Beratungen geben. Die Steuerberater und deren Kammern sind ganz scharf darauf uns steuerliche Beratungen nach zu weisen.
Viele Grüße
admin
Wo genau trage ich nun den…
Wo genau trage ich nun den Fotolia Netto-Rechnungsbetrag in der Umsatzsteuervoranmeldung 2012 ein? Ist Zeile 49 – Ziffer 52 und in Ziffer 53 die – nichtgezahlt – Vorsteuer richtig? Und in welche Zeile/Ziffer trage ich die Vorsteuer ein, damit ich keine Zahllast haben? Zeile 59 Ziffer 67?
Antworten
Hallo Anne,
Ja, bitte trage in die Zeile 49 Ziffer 52 die Bemessungsgrundlage (Netto-Rechnungsbetrag) ein. In Ziffer 53 erfolgt dann die sich daraus ergebende Steuer.
Die Vorsteuer (nur der Steuerbetrag) wird in Zeile 59 eingetragen. Somit ergibt sich aus diesem Vorgang „0“ für die Umsatzsteuervorauszahlung.
Ihr Buchhalterprofi-Team
Hallo,
mit großem Interesse habe ich die Einträge gelesen. Die Sache mit dem Netto-Rechnungsbetrag bei vorhandener UStID-Nr. habe trotzdem nicht verstanden.
Richtig ist ja, wenn ich bei Fotolia meine UStID-Nr. angebe, dann bekomme ich eine Rechnung ohne MwSt., also eine Netto-Rechnung.
Anne schreibt, sie trägt den Netto-Rechnungsbetrag in Zeile 49 im Feld 52 in der Umsatzsteuervoranmeldung ein, o.k.
Was trägt man denn im Feld 53 in der Zeile 49 ein? Bei einer Netto-Rechnung MIT UStID-Nr. fällt doch keine MwSt. an, also 0,- MwSt.!
Trage ich die 0,00 im Feld 53 ein, so gibt es bei der Prüfung einen Fehler.
Kann jemand helfen?
David
Hallo David,
auch wenn durch die Angabe der USt.ID-Nr. keine Umsatzsteuer anfällt, so muss trotzdem dieser Vorgang umsatzsteuerlich erfasst werden.
Dies geschieht in zwei Vorgängen.
1. Erfassung in Zeile 49 Ziffer 52 – hier wird der Betrag der Rechnung (Bemessungsgrundlage) eingetragen z.Bsp. 100,00 €; damit erscheint in der Ziffer 53 19,00 € (Umsatzsteuer)
2. In Zeile 59 werden diese 19 € ebenfalls eingetragen, als Vorsteuer. Somit ergibt 19,00 € Umsatzsteuer und 19,00 € Vorsteuer „0“
Sollte die Umsatzsteuervoranmeldung handschriftlich und nicht mit Elster bzw anderen Programmen angefertigt werden, so muss natürlich in Zeile 53 die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag (hier 19,00 €) eingetragen werden.
Hallo,
ggf. kann meine Frage (obwohl der letzte Eintrag hier schon so lange her ist) beantwortet werden.
Wie buche ich denn eine credit-Rechnung von fotolia, wenn ich vergessen habe, meine UST-ID anzugeben und daher die Mwst. auf der fotolia-Rechnung steht.
Ich weiß nun, dass ich die Mwst. in dieser Rechnung nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Sie landet daher auch nicht in meiner UST-Voranmeldung.
Wie gehe ich aber buchhalterisch bzgl. der EÜR mit dieser eigentlich „falschen“ Rechnung vor?
Betrachte ich den Bruttobetrag ganz normal als Aufwand ohne Vorsteuer?
Ich stehe momentan völlig auf dem Schlauch..
Kann jemand helfen?
Beste Grüße
Guten Tag, mache…
Guten Tag, mache nebenberuflich Buchhaltungen für kleine Werbeagenturen/Grafiker. Die kaufen credits bei Fotolia und shutterstock, verrechnen die Kosten aber weiter an den Auftraggeber. Das mit der Buchung über 5925 habe ich verstanden. Nur eines plagt mich noch. Ein Steuerberater meint, dass die Agentur zusätzlich noch Steuern nach § 50a bezahlen muss, es handele sich um Lizenzen. Ein anderer sagt, dass das nicht zutrifft. Ich finde darüber aber nirgends etwas. Ist das richtig und worüber finde ich speziell zu Fotolia etwas? Danke im Voraus. Grüße von Joachim Volmer
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