Der Begriff Skonto wird häufig in Verbindung mit Rabatten oder Nachlässen verwendet. Tatsächlich gibt es im Bereich der Buchhaltung eine strikte Unterscheidung zwischen Rabatten und Skonto.
Was ist Skonto – was ist Rabatt?
Bei einem Rabatt handelt es sich um einen Preisnachlass, den der Lieferant beim Verkauf gewährt. Darunter versteht man z.B. einen Mengenrabatt, einen „Frühjahrsrabatt“, einen „Sonderrabatt“, oder wie er auch immer genannt wird. Der Artikel hat einen bestimmten Verkaufspreis und der Lieferant vermindert diesen aus irgend einem Grund. Dieser Nachlass muss in der Buchhaltung des Käufers nicht gesondert gebucht werden, da die ausgestellte Rechnung bereits den zu zahlenden Endbetrag enthält.
Bei einem Skonto handelt es sich um einen Abzug, den der Kunde vornehmen kann, wenn die Rechnung zu einem bestimmten Zeitpunkt beglichen wird. Die Rechnung enthält den höheren Betrag und einen Hinweis auf die Bedingung des Skontoabzuges. Dieser lautet z.B. „10 Tage 2% Skonto, 30 Tage ohne Abzug“ – was so viel heißt wie: Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen, darf die Rechnung um 2% gekürtzt werden, ansonsten muss die Rechnung in voller Höhe ausgeglichen werden.
Skontobuchung bei Kreditoren
Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist also noch nicht klar, ob der Skontoabzug zum Tragen kommt. Daher muss die Rechnung in voller Höhe eingebucht werden. Erst bei der Bezahlung darf durch die Skontobuchung das Kreditorenkonto aufgelöst, der Aufwand gemindert und die Vorsteuer korrigiert werden.
Beispiel:
Das Unternehmen kauft Waren in Höhe von 5.000 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer ein. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 5.950 €. Als Zahlungsbedingung wird vereinbart, dass 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt wird.
Zu buchen ist beim Einkauf:
Wareneingang 5.000 €
Vorsteuer 590 €
an Kreditor 5.950 €
Bei der Zahlung mit Abzug von 2% Skonto (119 €) ist zu buchen:
Kreditor 5.950 €
an Bank 5.831 €
erhaltene Skonto 100 €
Vorsteuer 19 €
Das Konto „erhaltene Skonto“ wird in der betriebswirtschaftlichen Auswertungen als Unterkonto im Bereich „Wareneingang“ dargestellt, so dass sich im Saldo der Wareneinsatz um den Skontoabzug vermindert.
Bei Anlagekäufe muss der Skontoabzug übrigens direkt die Anschaffungs- und Herstellungskosten mindern. Beim Kauf eines PKW in Höhe von 30.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Abzug von 2% Skonto wäre dann zu buchen:
PKW 30.000 €
Vorsteuer 5.700 €
an Kreditor 35.700 €
Kreditor 35.700 €
an Bank 34.986 €
PKW 600 €
Vorsteuer 114 €
Der Buchwert des PKW liegt also nicht bei 30.000 € sondern lediglich bei 29400 €, so dass die Abschreibung auf der Basis von 29.400 € berechnet wird.
Skonto bei Debitoren
Wer seinen Kunden Skonto gewährt, hat die Rechnungen ebenfalls in voller Höhe einzubuchen, da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keinesfalls feststeht, ob der Skontoabzug in Anspruch genommen wird. Erst beim Zahlungseingang ist das Debitorenkonto aufzulösen, das Skonto gewinnmindernd zu buchen und die Umsatzsteuer zu korrigieren.
Beispiel:
Es wird eine Rechnung in Höhe von 10.000 € zzgl. Umsatzsteuer gestellt, als Zahlungsziel wird 7 Tage 3% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug vereinbart. Der Kunde zahlt innerhalb der Skontofrist unter Abzug des vereinbarten Skontobetrages.
Buchung bei der Rechnungsstellung:
Debitor 11.900 €
an Erlös 10.000 €
Umsatzsteuer 1.900 €
Beim Zahlungseingang ist zu buchen:
Bank 11.543 €
gewährte Skonto 300 €
Umsatzsteuer 57 €
an Debitor 11.900 €
Das Konto „gewährte Skonto“ wird in der BWA bei den Erträgen ausgewiesen und mindert diese entsprechend.
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